Statuten Verein GurtenClassic 1. NAME UND SITZ Unter dem Namen GURTENCLASSIC besteht ein Verein mit Sitz in Köniz. Er ist konfessionell und politisch neutral. Für ihn gelten die Bestimmungen von Art. 60-79 ZGB, soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen wird.
2. VEREINSZWECK - Der Verein GURTENCLASSIC bezweckt in erster Linie die Organisation und Durchführung der Wettkampfveranstaltung GURTENCLASSIC auf den Gurten.
- Der Verein GURTENCLASSIC kann auch andere Sportveranstaltungen durchführen, jedoch gelten Veranstaltungen im Bereich Lauf und Bike als Basis.
Der Verein widmet der Breitensportentwicklung besondere Aufmerksamkeit.
3. MITGLIEDSCHAFT 3.1. KOLLEKTIVMITGLIEDER - Kollektivmitglieder des Vereins GURTENCLASSIC können juristische Personen sein, die im Bereich Sport tätig sind oder als Sponsoren auftreten, sowie Ortsvereine und Leiste.
- Sponsoren des Vereins GURTENCLASSIC auf Antrag hin.
3.2. EINZELMITGLIEDER - Einzelmitglieder können nur Personen sein, die im Vorstand oder in deren Organisationskomitees mitarbeiten.
3.3. MITGLIEDERBEITRÄGE - Die Mitgliederbeiträge für Kollektiv- und Einzelmitglieder werden von der Hauptversammlung festgelegt, sie betragen max. Fr. 50.--.
Säumige Mitglieder können ausgeschlossen werden.
3.4. EINTRITT UND AUSTRITT - Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf das Ende eines Vereinsjahres erklärt werden.
- Mit dem Rücktritt als Sponsor des Vereins GURTENCLASSIC erlischt auch automatisch deren Vereinsmitgliedschaft per Ende Vereinsjahr.
- Kollektiv- und Einzelmitglieder, die den Interessen des Vereins GURTENCLASSIC zuwiderhandeln, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Sie haben ein Rekursrecht ohne aufschiebende Wirkung an die Hauptversammlung, welche endgültig entscheidet.
4. ORGANISATION 4.1. Organe des Vereins GurtenClassic sind: - die Hauptversammlung
- der Vorstand
- die Revisoren
4.2. DIE HAUPTVERSAMMLUNG - Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins GURTENCLASSIC.
- Die ordentliche Hauptversammlung wird vom Vorstand einberufen. Sie findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Vereinsjahres statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen werden durchgeführt auf Beschluss einer Hauptversammlung oder des Vorstandes; ein Fünftel der Vereinsmitglieder kann schriftlich unter Anführung des Zwecks ebenfalls eine ausserordentliche Hauptversammlung verlangen.
- Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vereinsmitglieder erschienen sind.
Für Beschlüsse genügt das einfache Mehr der Stimmenden. Für Abstimmungen über Statutenrevisionen, Auflösung des Vereins GURTENCLASSIC oder Vereinigung mit einem anderen Verein ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte sämtlicher Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Drittel der an der Hauptversammlung anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr der Stimmenden. - Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen und Wahlen der Präsident mit einer zweiten Stimme.
- Alle Einzel- und Kollektivmitglieder sind mit einer Stimme berechtigt. Jede Form von Stellvertretung ist ausgeschlossen.
- Den Vorsitz an der Hauptversammlung führt der Präsident oder Vizepräsident des Vorstandes, das Protokoll ein Vorstandsmitglied.
- Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Handmehr, wenn nicht durch einfaches Mehr geheime Stimmabgabe verlangt wird.
- Die Hauptversammlung hat folgende Befugnisse:
- Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisoren.
- Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes; Entlastungserklärung (Décharge) an den Vorstand.
- Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Tätigkeitsprogrammes.
- Genehmigung des vom Vorstand ausgearbeiteten Budgets und der vom Vorstand vorgeschlagenen Mitgliederbeiträge.
- Beratung über Anträge von Mitgliedern, welche dem Präsidenten mindestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht wurden. Anträge, die erst an der Versammlung gestellt werden, können nur unter Zustimmung aller anwesenden Vorstandsmitglieder behandelt werden. Der Vorstand hat die Einladung unter Anführung der Traktanden spätestens 2 Wochen vor der Hauptversammlung zu verschicken.
- Beratung über alle der Hauptversammlung von Gesetzes wegen, durch die Statuten vorbehaltenen oder vom Vorstand an sie überwiesenen Geschäfte.
- Abänderung oder Ergänzung der Statuten.
- Auflösung des Vereins oder Vereinigung mit einem anderen Verein.
4.3. DER VORSTAND - Der Vorstand besteht aus 4 - 12 Mitgliedern, darunter: Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier. Er konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, nach deren Ablauf sind sämtliche Mitglieder des Vorstandes wieder wählbar.
- Der Verein GURTENCLASSIC wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von Präsident und Vizepräsident oder von einem der beiden mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
- Für rein administrative Belange sowie Postcheck- und Bankverkehr kann der Vorstand besondere Regelungen treffen.
- Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit, so oft es die Geschäfte erfordern. Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von wenigstens drei Vorstandsmitgliedern erforderlich. Die Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit.
- Der Vorstand des GURTENCLASSIC kann für die Organisation der Veranstaltungen ein oder mehrere Organisationskomitees einsetzen.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
- Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Hauptversammlung übertragen sind. Insbesondere steht ihm die gesamte Geschäftsführung und die allgemeine Ueberwachung der Interessen des Vereins zu.
- Vertretung des Vereins nach aussen.
- Einberufung und Vorbereitung der Hauptversammlung.
- Einsetzen und Überwachen des oder der Organisationskomitees der Veranstaltungen.
4.4. DIE REVISOREN - Die Hauptversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren Revisoren, die nicht Vereinsangehörige sein müssen. Sie prüfen die Buchführung und legen der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht vor. Wiederwahl ist möglich.
5. MITTEL 5.1. Finanzielle Mittel - Die finanziellen Mittel bestehen aus:
- Jahresbeiträge der Einzel- und Kollektivmitglieder,
- Beiträge der Sponsoren,
- Unterstützung seitens der öffentlich-rechtlichen Körperschaften,
- Subventionen,
- Spenden,
- Startgelder der Läufer,
- Erlös der Veranstaltungen,
- Zinsen des Kapitals.
- Der Verein GURTENCLASSIC haftet für alle durch ihre Organe eingegangenen Verbindlichkeiten nur mit seinem Vermögen. Jede persönliche Haftung seiner Einzel- und Kollektivmitglieder für derartige Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
5.2. RECHNUNGSABSCHLUSS - Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
6. AUFLÖSUNG - Der Vorstand besorgt die Liquidation des Vereins, sofern die Hauptversammlung nicht besondere Liquidatoren beauftragt.
Die Liquidatoren haben das nach der Liquidation verbleibende Vereinsvermögen zinsbringend und sicher anzulegen. Wird innerhalb von zwei Jahren in der Gemeinde Köniz ein neuer Verein mit demselben Zweck gegründet, so wird diesem das Geld überlassen, ansonsten haben die Liquidatoren das Vermögen einem Verein oder einer Institution mit ähnlichen Zielen zuzuwenden.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN - Diese Statuten sind in der Gründungsversammlung des Vereins GURTENCLASSIC in Köniz am 18. Mai 1999 genehmigt worden.
Köniz, 18. 5. 1999
Der Präsident: Walo Hänni Der Vizepräsident: Heinz Vonäsch |